In einer Recyclinghalle (Stahl F0, 1.800 m²) soll Asphaltabbruch (und weitere mineralische Stoffe) gelagert und aufbereitet werden.
Je nach Asphalt (Teerpech mit PAK oder Bitumenbindemittel, Korngröße, usw.) ist das Material in WGK 2 oder 3 einstufbar.
Ca. 0,5 m3 Asphalt ergibt schon ca. 1 Tonne.
Nach Punkt 1.4 LöRüRl ist eine Löschwasserrückhaltung bei nichtbrennbaren Stoffen in nichtbrennbaren Lagern nicht erforderlich.
Ist Bitumenasphalt brennbar?
Asphalt besteht zu 95 % aus Steinmaterial und 5% Bitumenbindemittel (schwerentflammbar!).
Der Asphaltmischwerkchemiker stuft im Zweifelsfall das Material durch den Bitumenanteil als „brennbar“ ein.
Nach gesundem Menschenverstand dürfte Asphalt nicht brennen, oder eine größere Brandausbreitung begünstigen.
95% Beton + 5% Styropor wird wohl auch nicht lichterloh brennen und zur Brandweiterleitung beitragen.
Gründach mit geringem Anteil an organischen Material geht auch als harte Bedachung durch.
Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? Hat jemand Erfahrungen?