Hallo Herr Klaus,
wie sie selber in Ihrer Frage schreiben, isst die Gemeinde in der Pflicht - und nicht der Wasserzweckverband.
Soweit Ihr Bauvorhaben in den Geltungsbereich des Bebauungsplan fällt, können und müssen Sie davon ausgehen, dass eine ausreichende Löschwasserversorgung zur Verfügung steht.
Gruß
C. Lammer
P.S.: Noch zwei Hinweise:
Was "ausreichend" ist, ist eine politische Entscheidung.
Und auch wie die Löschwasserversorgung sichergestellt wird, ist eine politische Entscheidung. Das zitierte DVGW-Merkblatt gilt nur für die Löschwasserversorgung mittels des Trinkwassernetzes. Der Gemeinde ist aber freigestellt, die Löschwasserversorgung auch auf anderen Wege sicherzustellen wie zum Beispiel mittels Teichen, Brunnen, Behältern, Tanklöschfahrzeugen, fließenden Gewässern, lange Schlauchleitungen der Feuerwehr etc.