Es gibt unterschiedliche Löschwasserleitungen. Nachfolgend eine kurze Erläuterung:
Trockene Steigleitungen sind festverlegte „Feuerlöschschläuche“ im Gebäude, welche durch die Feuerwehr über Einspeiseinrichtungen von außen mit Löschwasser versorgt werden. Sie verfügen über keine Entnahmeeinrichtungen. Durch die Einsatzkräfte werden an die genormten Schlauchkupplungen erst im Einsatzfall die Schläuche mit Strahlrohr in den jeweiligen Geschossen angebracht.
Nasse Steigleitungen, auch Wandhydranten genannt, haben eine permanente Wasserversorgung. Das Wasser steht dauerhaft an den vorhandenen Entnahmeeinrichtungen mit entsprechendem Druck an.
In frostgefährdeten Bereichen kommen Steigleitungen nass/trocken zur Anwendung, welche grundsätzlich wie nasse Steigleitungen aufgebaut sind. Die festverlegten Leitungen sind nach einem Alarmventil trocken. Sie werden erst bei Betätigen der Entnahmeeinrichtung oder z.B. bei Brandalarm gefüllt.
Es sind unterschiedliche Entnahmeeinrichtungen für nasse Steigleitungen möglich (je nach Nutzung, baurechtliche Anforderung, Erforderlichkeit aus dem BS- Konzept oder Forderung der Bauaufsicht).
• Ausführung F für die Feuerwehr sind C-Druckschläuche oder formbeständige Schläuche Leistung 100 l/min, ab 2009 ist die erforderliche Leistung für einige Anwendungsfälle auf 200 l/min erhöht worden.
• Ausführung S für Selbsthilfekräfte Löschwassermenge 24 l/min
• Ausführung F für Feuerwehr
In der Musterhochhausrichtlinie werden grundsätzlich mehrere Steigleitungen mit einer Wasserlieferung von 200 l/min gefordert. Für den Löscherfolg ist die Möglichkeit der Vornahme von mehreren Wandhydranten auch unterhalb der Hochhausgrenze, also für andere Sonderbauten je nach Forderung erforderlich.
Im BS- Konzept sind dann Festlegungen erforderlich:
• Standorte und Bereiche mit Wandhydranten
• Sicherung des Löschwassers (Volumenstrom und Zeitraum)
• Festlegung der Personen für die Bekämpfung von Entstehungsbränden
• Anforderungen an die Betriebssicherheit und Wirksamkeit (Sicherheitsstromversorgung, Funktionserhalt, Redundanz)
Wie bereits erläutert ist der Typ F für die Feuerwehr und soll in ausgewählten Sonderbauten und bei schlechten Randbedingungen wirksame Löschmaßnahmen ermöglichen. Die Leistung liegt zwischen 100 und 200 l/min, je nach Nutzung oder Gebäudeausdehnung. Es müssen in der Regel 3 Wandhydranten diese Leistung zur gleichen Zeit sicherstellen.
Es wird weiter unterschieden z. B bei den Schläuchen (Druckschläuche oder formstabile Schläuche). Druckschläuche müssen erst vollständig ausgerollt und weitgehend gradlinig verlegt werden bevor Wasser marsch möglich ist (30 m). Aus diesem Grunde sind Wandhydranten für die Gebäudenutzer nicht wirklich händelbar.
Wandhydranten Typ S sind für die Nutzer. Die Leistung beträgt ca. 24 l/min, womit nur Entstehungsbrände gelöscht werden können.
Wandhydranten sind für Standardgebäude nicht erforderlich. Trockene Steigleitungen sind ebenfalls nicht in den LBOs für Standardgebäude geregelt.
Es gibt offensichtlich bei den Feuerwehren unterschiedliche Anforderungen bzw. Hinweise oder Forderungen um Abweichungen zu kompensieren.
In Karlsruhe wurden von der Berufsfeuerwehr vor mehreren Jahren Versuche durchgeführt, um zu prüfen ob wirksamen Löschmaßnahmen in höheren Gebäuden auch ohne Steigleitung trocken möglich sind. Dabei wurde festgestellt, dass bis zur Hochhausgrenze keine signifikanten Verbesserungen beim Löschangriff zu verzeichnen waren. Genaue Angaben über die jeweiligen Randbedingungen sind mir nicht bekannt, da diese Studie mir nicht vorliegt. Ich gehe davon aus, dass ein Treppenraum genutzt wurde, welcher die baurechtlichen Anforderungen entsprach.
Bei Nachträglichen Einbau von Aufzügen z. B. im Treppenauge und anderen ungünstigen Randbedingungen werden wirksame Löschmaßnahmen in Frage gestellt bzw. die Brandbekämpfung wird verzögert. Das trifft beispielsweise zu wenn die Treppen in den Geschossen verspringen und sich dadurch längere Angriffswege ergeben.
Norbert Bärschmann