... wenn doch der Aufzug ohne Schacht aber mit Umwehrungswänden vollständig im Treppenraum (GK5 also BW und F90) liegt. ... und die Aufzugstür (ohne Anforderungen) sich öffnet und sich vor dieser offenen Tür dann eine Wohnungseingangstür befindet (per Definition in den Treppenraum führend)...
... ist das dann eine unlässige Ausführung???
... natürlich hat die Wohnung noch eine "zweite" Tür in den Treppenraum um den ersten FW zu nutzen.
... rein praktisch: Warum sollen die beiden Treppenraumtüren unterschiedlich ausgeführt werden. Die Anforderungen sind doch geregelt!
Vielleicht ist es notwendig und sinnvoll zwischen "Umwehrtem" Aufzugsbereich und Treppenraum einen Luftaustausch sicherzustellen, damit eine mögliche Verrauchung des "Umwehrten" Bereiches nicht gefängen ist und über den freien Querschnitt des Treppenraumes abgeführt werden kann ... aber sonst ...
... wie schon gesagt, fusst auf dem "Planungsvorschlag" eines (größeren) Aufzugsherstellers ... hat natürlich gar nichts zu sagen; ... wir müssen es ja ausbügeln ...
Gruß
Piet