Hallo Forum,
in verschiedenen Medien wurde von der bevorstehenden überarbeiteten Fassung der IndbauRL in 2019 berichtet.
Eine der wichtigsten Anpassungen findet sich in der Fußnote 5 zu Tabelle 2)
Jetzt meine Verständnisfrage:
... wenn die Fußnote für die gesamte Tabelle gelten soll, braucht es keine Ordnungsnummer (5)!
... wenn die Fußnote nur für Teile der Tabelle gelten soll fehlt die Kenntlichmachung dieser Tabellenteile ...
Ich bin verwirrt was denn gemeint ist; Wer kann klären?
Gruß aus dem Norden Piet