Passieren kann immer was. Ich denke an größere Autounfälle oder andere Unfälle, welche ein reges mediales Interesse auslösen.
Meine Schwiegermutter (bereits verstorben) hatte bis zum Schluss (91 Jahre) einen Küchenherd, welcher mit Flüssiggasflaschen versorgt wurde (eine Flasche angeschlossen eine Ersatz). Die Auswechselung der Flaschen hat Sie alleine vorgenommen. Der Nachbar hat immer die Befüllung bzw. den Transport übernommen (kein eigenes Auto).
Ich halte fest, dass Sie eines natürlichen Todes starb.
Ja, das war wegen dem Alter grenzwertig, aber so in ihrer Nachbarschaft bis zur Verlegung einer Gasleitung (vor ca. 4 Jahren) die Regel.
Mir fallen außer den vielen Mandelröstern, Würstchenbuden oder den für Grillhähnchen (z. B. beim Oktoberfest) keine größeren Verkaufsstätten mit so betriebenen Imbissbuden ein. Die Gasflaschen in den Festzelten sind nach meinen Informationen am Zeltrand und von außen zugänglich. Entsprechende Sicherheitshinweise hat Mathias schon gegeben.
Ich habe noch nicht über die Energieversorgung der entsprechenden Stände in den Verkaufsstätten nachgedacht, in denen es warmen Leberkäse gibt.
Warum soll es nicht möglich sein? Entsprechende Schutzmaßnahmen vorausgesetzt, womit wir wieder bei der oben gestellten Frage sind.
Die genaue Antwort muss ich schuldig bleiben (Einzelfallbetrachtung auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung).
Norbert Bärschmann