Autor: MeiliDer BS in der Schweiz ist kantonal geregelt, jedoch national koordiniert.
Zuständig sind grundsätzlich aber die jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherungen.
welcher Feuerwiderstand für Brandabschnitte Ihrer Halle gilt hängt von div. Kriterien ab. Auskunft über die entsprechende Instanz.
Die liste der zuständigen Stellen finden Sie über diese Adresse
http://www.vkf.ch/http/kgv/liste/index.asp