Dauerhafte Verschlechterungen der Rettungswege:
Für die meisten Bäume, welche die 2. Rettungswege behindern ist nicht der Bauherr zuständig, sondern die Gemeinde, da diese zumindest in München auf dem öffentlichen Grund stehen. Das gilt auch für die Parkplätze oder Straßenbahnoberleitungen.
Von der Feuerwehr und der Bauaufsichtsbehörde werden die schleichenden Verschlechterungen der Rettungswegführung gezwungenermaßen hingenommen. Da sind die nur zeitweisen Straßenbaustellen ein geringeres Problem.
Baustellen/zeitweise Verschlechterungen der Rettungswege:
Die zuvor gemachten Vorschläge sind ja nicht schlecht, aber werden momentan in den meisten Städten so nicht umgesetzt. Bei der jetzigen Bautätigkeit können die Bauaufsichtsbehörden nicht mal die Fertigstellung neuer Gebäude abnehmen.
Wenn z. B. eine Stichstraße zeitweise gesperrt wird und die dann fehlenden 2. Rettungswege werden erkannt, was soll dann gemacht werden? Z. B. 20 Gebäude jeweils eine Außentreppe anbringen oder jeweils ein Gerüst? Das ist illusorisch. Alternativ die Straßenbaumaßnahme nicht durchführen? Auch keine Lösung.
Wir sind auch nicht der Gesetzgeber, welcher noch nicht klar geregelte Sachverhalte regeln kann.
Der Gesetzgeber hat sich die Deregulierung ins Stammbuch geschrieben.
Also der Gesetzgeber ist nicht haftbar. Das gilt auch für den Bauherren der betroffenen Gebäude. Die Tiefbaufirma muss die dafür vorgesehenen Behörden informieren (Genehmigung einholen) und beim Baggern hoffentlich nicht die Gas- oder Wasserleitung treffen (was aber im Prüfungsprogram ist).
Norbert Bärschmann