Ich würde keinen Abweichungsantrag stellen. Es handelt sich um Bestand und vor mehreren Jahren war die Höhe und Breite noch nicht geregelt (lediglich 60 x 100, egal ob hoch oder breit).
Die 60 mal 100 cm gibt es schon länger in Bayern als ich Brandschutz mache (also mehr als 30 Jahre). Früher waren nicht alle Einzelheiten in der BayBO, sondern in der Durchführungsverordnung zur BayBO geregelt.
Norbert Bärschmann