Hallo Renke -
schauen Sie mal in die Prüfverordnung Ihres Bundeslandes; die müßten aber inhaltlich gleich sein. Insofern gilt:
"natürlich wirkende Anlagen zur Rauchableitung, die nur manuell oder zusätzlich durch Schmelzlot ausgelöst werden" können durch Sachkundige abgenommen und wiederkehrend geprüft werden, hier muß es kein staatlich/bauaufsichtlich anerkannter Saachverständiger sein.
Was für eine Anlage haben Sie?
Nur mit Taster zu öffnen? --> Sachkundiger
zusätzlich mit Schmelzlot ausgelöst? --> Sachkundiger
Alles andere (Rauchmelder, Glasfäßchen, ...) ? --> Sachverständiger
M. Koeppen