Die "Alarmorganisation" ist gemäß den einschlägigen technischen Regeln Aufgabe des Betreibers und wenn sie genehmigt wurde, erscheint erst einmal alles in Ordnung.
Es ist durchaus in Theatern, Opernhäusern etc. gängige Praxis, dass - zumindest bei Vorstellungen - der BMA-Alarm zunächst bei der Brandsicherheitswache aufläuft und diese dann entscheidet, wie weiter verfahren wird.
Ohne Detailkenntnisse und aus der Fern Maße ich mir nicht an, genehmigte Brandschutzkonzepte zu kritisieren. Ich kann Ihnen hier nur Erfahrungen aus anderen Projekten vermitteln.
Eine "Alarmierung" nur über DECT-Telefone halte ich für bedenklich, da diese in der Regel nicht überwacht werden und eine Priorisierung meist nicht durchgeführt wurde.
Fehlende Überwachung bedeutet, dass die Leitungen bzw. die Funkstrecke keine Primärleitungen im Sinne der VDE 0833 sind und damit ein Ausfall (oder Aufenthalt im "Funkloch") nicht in Richtung der BMA gemeldet werden.
Keine Priorisierung meint, dass ein Alarm ein laufendes Telefonat etc. nicht unterbricht.
Wir haben bei einigen Vorhaben, bei denen aus verschiedenen Gründen nicht sofort eine "laute" Alarmierung erfolgen soll, sondern zunächst nur das Personal, es so gelöst: Dem Personal steht eine vorgegebene Reaktionszeit zur Verfügung, in dem es auf den Alarm reagieren muss. Tut es das nicht, wird die Alarmierung flächig ausgelöst.
Gruß
C. Lammer