Hallo Herr Graß,
Herr Karstens hat ja schon eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet, der man weitgehend folgen kann.
Bei der M-VV TB sieht man wieder, dass hier praxisferne Theoretiker ihr Halbwissen niedergeschrieben haben (leider nicht nur an dieser Stelle!).
2 mm Türverzug ist mehr als eine Wunschvorstellung, die sich auch nicht mit Klimaklassen-Türen erreichen lassen. Die RAL RG 426-1 hat hier (seit Jahren bewährt!) einen realistisch erreichbaren Grenzwert von 4 mm Verzug definiert. Dies ist praxisgerecht. Auch Metalltüren unterliegen einer klimatischen Beeinflussung und verziehen sich unter normalen Bedingungen.
Wichtig ist bei Türen, dass sie ihre Funktion erfüllen: wenn sich das Türblatt verzieht, muss eine gute (Lippen-)Dichtung gewählt werden, um den Verzug aufzufangen und ein Restmaß an Dichtheit zu ischern. Dies gilt bei Schallschutz, Rauchschutz und allen sonstigen Dichtheits-Anforderungen.
Mit der M-VV TB hat man nun mal wieder ein (stümperhaftes) Regelwerk gestrickt, das, egal was Du machst, Dich immer wieder in eine Falle und einen Regelverstoß führt.
Es liegt ja bereits eine korrigierte Neufassung bei der EU vor. Es bleibt zu hoffen, dass hier wenigstens einige Fehler behoben werden.
Einerseits schimpft die Politik immer auf zu teueren Brandschutz, andereseits sind es gerade deren Vetreter (unterstützt durch teuere Lobbyisten und Beraterfirmen), die ihn mit blödsinnigen Überregulierungen stapazieren. Statt mit Vernunft und Pragmatismus an die Sache zu gehen, wird überreguliert und teilweise verwissenschaftlicht.
Wir Planer müssen uns hier bereits im Vorfeld vertraglich absichern und Dinge wie die RAL RG 426 (anerkannte Regel der Technik)zum Gegenstand unserer Leistungen machen. Nur so werden wir überleben können.
mfG
der Feuerteufel