Hallo zusammen,
angenommen (fiktiver Fall) es handelt sich um einen ungeregelten Sonderbau, an den zur Abwehr von Nachteilen weitergehende Anforderungen nach Art. 54 (3) BayBO gestellt werden könnten.
Das Gebäude (GK 3) wird z.B. als mehrgeschossige KiTa genutzt und hat ein Strohdach oder ähnliches. Eine harte Bedachung nach Bauordnung ist nicht erforderlich, da die Ausnahmeregeln nach Art. 30 (2) BayBO zutreffend sind. Ein Flugfeuer wird nicht zu befürchten sein. Aber wie verhält es sich mit der strahlenden Wärme/ Sonne. Nun hört man ab und zu auch mal von Waldbränden/Waldbrandgefahr, aufgrund längerer Trockenperioden und extrem heißen Sommertagen (40+).
Ist diese Überlegung auf ein weiches Dach übertragbar oder handelt es sich um ein Hirngespinst?
Zum Vergleich werden für Blitzschutzanlagen Gefährdungsbeurteilungen angestellt. In Sonderbauvorschriften wie z.B. VStättV, § 4 (9) werden an Bedachungen weitergehende Anforderungen gestellt.
Schöne Grüße
Wago