Hallo Herr Hirsch,
was die Bauordnung nicht verbietet ist erlaubt. Nicht erlaubt ist leicht entflammbar. Erlaubt ist normal entflammbar mit hinnehmbarem Brandverhalten (E-d2) und das wäre Polystyrol.
Nun gibt es für Ihr Objekt ein Brandschutzkonzept, welches möglicherweise zur Baugenehmigung gehört. Es mag Gründe geben, weshalb ausschließlich Mineralfaser gefordert war. Aber warum sollte nicht auch Schaumglas zulässig sein? Wir kennen die Gründe nicht. Vielleicht hat der Konzeptersteller es in Sachen Brandschutz gut gemeint und kannte Schaumglas nicht. Man muss zunächst einmal einen gewissen Bestandsschutz auf Mineralfaserdämmstoff vermuten.
Mineralfaserdämmstoff auf Flachdächern hat den Nachteil, dass es sich bei Leckagen voll Wasser saugt, nicht mehr gut dämmt und beim Begehen heruntergetreten wird. Das ist dann der Totalschaden. Mit Polystyrol hat man ggf. andere Probleme, aber es wird im Leckagefall beim begehen nicht plattgetreten. Weil Polystyrol billiger ist, wird es gern genommen. Nachhaltiges Bauen sieht aber anders aus. Wenn das Flachdach möglichst sicher sein soll und ewig halten soll, sind Schaumglasdämmung und eine dicke Bitumenschwarte angeraten. So etwas muss erst einmal finanziert werden.
Mfg. G.Karstens