Grüß Gott aus Bayern!
Zitat BayBO, Aussenwände Treppenraum:
Dies [raumabschließende Wände] ist nicht erforderlich für Außenwände von Treppenräumen, die aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen UND durch andere an diese Außenwände anschließende Gebäudeteile im Brandfall nicht gefährdet werden können.
Ist es tatsächlich so, dass UNABHÄNGIG von einer Gefährdung der TR-Aussenwand brennbare Baustoffe kategorisch ausgeschlossen sind?
Gebäudeklasse 3, EG und 1xOG, der Bauherr hätte gerne aussen vorgesetzte Holzlamellen.
Innere Ecken oder ähnliche "Gefährdungen" sind nicht vorhanden.
Eine Trennung z.B. vertikaler nichtbrennbarer Streifen o.ä. an der Fassade am Übergang zum Treppenraum wäre möglich, aber entsprechend der BauO-Formulierung wohl nicht ausreichend?
Vielen Dank für Meinungen / Erfahrungen!
Josef Edtbauer