"Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe)".
Ist doch eindeutig, oder nicht?
Also, ja, es handelt sich um eine notwendige Treppe.
Ob die jtzt in einem notwendigen Treppenraum liegen muss oder nicht, erfahren Sie nach der nächsten Maus....oder aber in Art. 33 (1) BayBO.
Die Anforderung in Art. 33 (2) BayBO mit "von jeder Stelle..." hat damin übrigens nichts zu tun und kann Ihnen in diesem Fall (keine AR) auch egal sein.
Gruß,
Brandwart
p.s.: ist nicht unhöflich gemeint, aber die Antworten auf Ihre Fragen stehen doch nun wirklich exakt und eindeutig in der Bauordnung.