Geplant 2 DHH als Kettenhäuser (Haus/Garage/Haus/Garage) GKL 2 auf einem Grundstück mit Trennwänden.
Zwischen die beiden Wohngebäude wird eine geschlossene Kleingarage halb eingeschoben. Im restlichen Bereich wird ein überdachter Stellplatz (Carport) angeordnet (beidseitig Hauswände, rückseitig Garage, Einfahrt offen). Über den Carport erfolgt auch die Erschließung des einen Gebäudes, Eingangstür und WC Fenster zum zugehörigen Gebäude vorhanden.
Nach BayBO § 1 Begriffe und allgemeine Anforderungen gelten Stellplätze mit Schutzdächern (Carports) als offene Garagen.
Ist der Carport pauschal eine offene (Klein)garage ohne Anforderungen / ohne Trennwand ?
Oder eine geschlossene Kleingarage, da die Anforderungen an offene Garagen mit einem Drittel an unverschließbaren Öffnungen bezogen auf die Umfassungsfläche nicht eingehalten werden.
(als Notlösung könnte das Carportdach evtl. gegenüber dem Garagendach angehoben werden)