Hallo,
ich plane z.Z. die Instandsetzung einer Hochhausfassade – leider ohne Fassadendämmung... Zur Risssanierung habe ich eine Gewebespachtelung mit mineralischer Armierung und Oberputz auf Silikonbasis geplant. Die Balkonbrüstungen mit Waschbetonoberfläche sollen partiell mit PCC-Mörtel reprofiliert werden. Nach der Hochhausrichtlinie müssen ja alle Teile der Außenwand aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Wobei Umwehrungen und Außenwandbekleidungen in der Richtlinie ausdrücklich mit eingeschlossen werden. Ist ein organischer Putz hier zulässig? Und kann man den partiellen Einsatz von PCC-Mörtel als „Kleinteile ohne tragende Funktion, die nicht zur Brandausbreitung beitragen“ betrachten?
Gruß E. Kaufmann