Hallo Stefan Klaus,
wenn für ein bestehendes Gebäude (hier: Industriegebäude) eine „... Umnutzung ...“, bzw. eine Nutzungsänderung erforderlich wird, sind auch regelmäßig die aktuellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erst einmal Grundlage für die zu erstellenden Bauvorlagen nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlV).
Wenn das Industriegebäude ein Sonderbau ist (d.h. die Fläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung hat mehr als 1.600 m2), dann ist die IndBauRL in Bayern zwingend anzuwenden (siehe BayTB, Anlage A 2.2.1.15/1Bay)!
Über einen Brandschutznachweis bzw. ein Brandschutzkonzept (vgl. § 11 BauVorlV) kann (und muss bei einem Sonderbau) eine objektspezifische brandschutztechnische Bewertung erfolgen, welche auch ggf. Abweichungen nach Art. 63 BayBO von den aktuellen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen beinhalten kann (z.B. aus Gründen des Bestandsschutzes).
Wenn das bestehende Gebäude vor Einführung der ersten IndBauRL in Bayern genehmigt wurde, dann entspricht die Überdachführung der bestehenden Brandwand mit (nur) 0,30 m vermutlich dem bauzeitlichen Baurecht (BayBO).
Eine detaillierte Bewertung kann aber nur Einzelfallbezogen erfolgen und ist hier im Forum nicht möglich.
Aber eine Frage am Rande:
Wir durch die Neuvermietung auch gleichzeitig eine Nutzungsänderung ausgelöst?
VG, R.Witzl