Hallo Herr Hirsch,
nochmals die Frage von Brandwart: "Es wird gefordert" - durch wen in welchem Rahmen? In den von Ihnen erwähnten Rechtsgrundlagen steht das doch gar nicht, wie Sie selbst schrieben.
Wer plant denn Schwellen von 4 mm Höhe? Bei den 4 mm dürfte es um gerade noch tolerierbare Maßabweichungen handeln. Am Bau gibt es praktisch keine Ebenen ohne Toleranzen.
Dieses Maß hat sich an Außentüren jedenfalls nicht durchgesetzt. Nach der neuen Abdichtungsnorm DIN 18531 von 2017 sind Schwellen < 20 mm weiterhin abdichtungstechnische Sonderkonstruktionen. Die von Witzl angeführte Fundstelle gilt nicht für Außentüren. Dass jemand auch bei 3 mm Stolpern kann, ist nicht auszuschließen. Menschen stolpern wegen Antirutschkanten auf Treppen. Bei 0 mm kann jemand ausrutschen. Mit Hoch- oder Tiefbordsteinen hat kaum ein Smartphonenutzer Stolperprobleme.
Ich kenne ein ebenerdiges Gebäude, mit 3 Türschwellen. An den Innentürschwellen eckt ziemlich jeder Gast an, an der Außentürschwelle nie jemand, obwohl die Schwellen allesamt 27 mm messen. An Außentürschwellen oder Absätzen stolpern die Leute nicht, weder beim Hinein- noch beim Hinausgehen. Und bis 20 mm kann man mit dem Rollstuhl drüberfahren.
Man kann bei niveaugleichen Eingängen mit Rampen oder Rost und Rinne Wasser von draußen fernhalten. Gegen Laub und Schmutz hat man damit keine Chance. Die 20-mm-Schwelle ist hiergegen sehr wirksam.
Bei Fluchttüren geht es eigentlich um die Stolpergefahr in Fluchtrichtung. Ein Außenversatz von 2 oder 3 cm dürfte nicht hinderlich sein. Und innen kann man sich beim Bauen ja an die maximale Toleranz von 4 mm halten, je nach Abrundung. Letzteres halte ich in Kindergärten als wichtiger. Harte oder Stoßstellen vermeiden.