Hallo zusammen,
beim Lesen der Zulassungen von Leitungsschottungen steht immer wieder der folgende Satz (so oder so ähnlich):
"Bei der Durchführung von Kabeln durch Wände müssen sich die ersten Halterungen der Kabel ... in einem Abstand X zur Wand befinden. Die Halterungen müssen in ihren wesentlichen Teilen nichtbrennbar sein."
Ich habe jetzt überall geschaut und bin nicht so recht fündig geworden, wie das speziell mit den Dübeln ist, die diese Halterung an der Decke befestigen. Es geht mir speziell darum, ob der Dübel, der jetzt die nichtbrennbare Metallschelle mit der nichtbrennbaren Metallschraube in der Decke hält aus brennbaren Baustoffen sein darf (Kunststoffdübel), oder ob es ein Metalldübel sein darf.
Bei Funktionserhalt ist es ganz klar der "F30-Metalldübel", der in die Decke kommt, aber wie ist es bei diesen Unterstützungshalterungen der Leitungsschotts? Muss es auch der Metalldübel sein, oder geht der Kunststoffdübel?
Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank!