Hallo,
ich habe auf einem eingeschossigem Gebäude (GK 3, Nutzung: Labor, ...) eine Technikzentrale (Bau: Stahlskelett + Sandwichpaneelen; Nutzung: RLT, MSR, ...)auf dem Dach. Alle Medien sind zum EG brandschutztechnisch geschottet.
Meine Fragen:
Darf die Technikzentrale (TZ) analog der IndBauRL bewertet werden?
Konkret: Wonach ist die erforderliche Größe der RWA zu ermitteln? Muss die Fassade nicht brennbar sein oder genügt schwer entflammbar?
Die TZ ist keine Lüftungszentrale, da es ein Gebäude der GK 3 ist, kein Sonderbau und neben RLT auch gebündelte Leitungen hindurchführen. Darf dennoch Armaflex als Material eingesetzt werden?
VG Alraka