Hallo liebe Brandschützer,
mein Bauherr plant eine Erweiterung seiner Schlosserei in Bayern.
Seine bisherigen Hallen mit zusammen unter 1800 qm erweitert er um einen Anbau mit ca. 900 qm.
Nach IndBauR wäre jetzt eine feuerhemmende Konstruktion oder eine BMA erforderlich, was einerseits im Bestand fast unmöglich ist (alles Stahlkonstruktionen) und andererseits nicht gewollt ist.
d.h. dann Trennung von Bestand und Neubau durch eine Brandwand. Hier meldet der Statiker Bedenken an, da sich durch die verwinkelte Gestaltung im Bestandsbereich z.B. durch Schneesackbildung statische Probleme ergeben.
Alternativvorschlag des Hallenbauers: 7 m brandlastfrei!
Das wäre lt. Planung ein ca. 5,50 m hoher Flachbau zwischen Bestand und Neubau (Satteldach mit ca. 6,50 m Traufe).
Wie seht ihr die Lösung mit dem brandlastfreien Streifen, in dem Stahlwaren (nur nichtbrennbares Lagergut) gelagert werden soll als Abweichung anstelle einer Brandwand?
brandsichere Grüße aus Franken