Für 3 Hochhäuser Bj. 72 wurden unter Anderem, trockene Steigleitungen DN 80 gefordert und 3 Überlurhydranten, die im Einvernehmen mit der Brandschutzdienstelle zu platzieren waren.
Die Überflurhydranten, die nur ca. 2m von der öffentlichen Straße auf privatem Grund errichtet wurden machen wegen der Trinkwasserhygiene Probleme.
Unterflurhydranten wurden in der Straße nicht vorgesehen.
Die Hochhäuser entsprechen dem Bebauungsplan.
Meine Fragen hierzu:
1. ist es denkbar, dass die Überflurhydtranten den Grundschutz darstellen, da sie für die Hochhäuser, die im Rahmen des B-Planes vorgesehen waren erforderlich waren ?
2. kann man die Überflurhydranten mit 1- oder 2 Unterflurhydranten ersetzen, die an einer Trinkwasserleitung DN 200, in geringem Abstand (1 x unmittelbar davor, 1 x 100m weiter) zu den Einspeisestellen der Hochhäuser angeordnet werden.
MfG
J. Peters