Hallo Kollegen,
ich bearbeite gegenwärtig einen BSN Wohngebäude 6 Geschosse mit Tiefgarage als Mittelgarage.
Das Gebäude hat eine Länge von ca. 78 m. Mittig verläuft ein notwendiger Flur an dem sämtliche Appartements angrenzen.
Die zwei notwendigen Treppenräume liegen so ungünstig, dass der zweite Rettungsweg aus einigen Appartements nur durch zwei Rauchabschnitte zu einem notwendigen Treppenraum nachzuweisen ist.
Frage:
Darf der zweite Rettungsweg im notwenigen Flur durch zwei Rauchabschnitte zu einem notwendigen Treppenraum führen,
oder wäre es sinnvoller für diese Appartements den 2. RW die Anleiterbarkeit nachzuweisen?