Ja, die beiden "Vorschreiber" haben bzgl. der selbstständigen Nutzbarkeit recht. Wo das Ganze noch "definiert" wird ist über die ENEV und die Ausstellung von Energieausweisen. Dort gibt es eine Art Kommentierung, was ein selbstständiges Gebäude ist, da für jedes Gebäude (bei Reihenhäusern bspw.) ein Energieausweis erstellt werden muss, und nicht für die "ganze Reihe". Ebenso bei Doppelhaushäften mit einer gemeinsamen Heizung: Jede Hälfte braucht ihren eigenen Energieausweis.
Hier mal die Definition, die dort angewandt wird:
Für ein Gebäude können beispielsweise sprechen: Die selbständige Nutzbarkeit, ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang, die Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche, eigene Hausnummer, Eigentumsgrenzen, eigener Eingang, die Trennung durch Brandwände.
Weiterhin gibt es auch noch diese Definitionen im Steuerrecht, wo es um die selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter geht. Das Gerät ist dann selbstständig nutzbar, wenn das Gerät ohne andere Geräte seine Funktion erfüllt. Wo die "Energie" herkommt, ist egal. So ist ein Multifunktionsgerät selbstständig nutzbar, weil Sie ein Stück Papier reinlegen, auf den Knopf drücken und dann bspw. eine Kopie erhalten. Ein Drucker dagegen ist nicht selbstständig nutzbar, denn da können Sie lange drücken, Sie brauchen ein PC dazu, der den Druckauftrag sendet.
So ist es eigentlich auch bei Ihren Gebäuden: jedes ist für sich nutzbar, da Sie dort eigenständig wohnen können. Was bspw. nicht eigenständig wäre, wäre eine Untervermietung eines Zimmers, da dieses nicht selbstständig nutzbar ist, da es keine Küche, WC etc. hat, sondern dies alles aus der "Hauptwohnung" nimmt und auch über diese betreten wird (es fehlt somit der eigene Zugang).
Ich hoffe, das hilft auch ein wenig weiter.