Hallo,
in Ihrem Brandschutzkonzept müssen Sie nur das fordern, was die Bauordnung verlangt, bspw. eine F60-Wand. Ob es die jetzt von Knauf, Rigips etc. gibt, ist dahingehend egal. Fakt ist, die Wand muss F60 bringen. Sie sollten jedoch erwähnen, dass falls entsprechende Wandkonstruktionen nicht "vorhanden" sind, dann eigenständig in die nächst höhere Klasse zu wechseln ist. Wenn Ihr Bauherr sich dann für bspw. Knauf entscheidet und die keine F60-Wand haben, dann muss er halt eine in F90 bauen, weil´s die gibt. Alternativ kann er ja eine F60-Trockenbauwand nach DIN 4102-4 bauen.
Eine F90-Wand in das Konzept zu schreiben, nur weil es jetzt von Knauf keine gibt, wäre ein Fehlplanung für die man Sie ggf. haftbar machen könnte, da Sie überzogene Anforderungen gestellt haben, die nicht auf der Bauordnung basieren.
Es ist das gleiche wie mit den T30-RS-Türen, die je nach Zulassung eine F60-Wand benötigen, laut Bauordnung aber nur eine F30-Wand gefordert ist. Wenn sich der Bauherr für die eine Tür entscheidet (die mit der F60-Wand), dann muss er die Wand entsprechend in F60 bauen. Das ist dann aber erst ein Fall für die Werkplanung ab LP5, nicht für das Brandschutzkonzept, das bei LP4 endet.