klares NEIN!
Heime sind in Bayern baurechtlich nicht geregelt und sind keine Wohnungen, auf die der Art. 45(4) zutrifft. Wenn in der Genehmigung nichts gefordert war, ist keine Verpflichtung gegeben, etwas nachzurüsten.
Egal, ob Senioren-, Asyl-, oder Studentenwohnheim - ungeregelte Sonderbauten; - keine Rechtgrundlage eine zu fordern!
Was nun Sinn macht, steht anderswo. Im Einzelfall wird die Genehmigungsbehörde ggf. im Genehmigungsverfahren eine HAA oder BMA verlangen (muss aber gut begründet sen!), doch wenn es ohne genehmigt ist, bleibt es dabei.
Auch wenn ggf. ein schlauder "Feuerbeschauer" es anders sieht, genehmigt ist genehmigt und neue Rechtgrundlagen gibt es nicht! Der Betreiber kann freiwillig, muss aber nicht, da es ihn viel Geld (inkl. jährliche Prüfung und Wartung) kostet. Für den "Feuerbeschauer" gibt es kein Wunschkonzert.
Dass derzeit der bvfa versucht, mit Öffentlichkeitsarbeit Werbung für den Einbau von Sprinkleranlagen in Heimen Stimmung zu machen, verführt vielleicht zu dem Gedanken, dass man was tun müsste.
Meine Meinung zu Sprinkleranlagen in Seniorenheimen:
keiner verbrannt, alle nur nass geworden und an Lungenentzündung gestorben!
(Bei Wasser-Nebel-Löschanlagen/Brandbekämpfungsanlagen für Heime lasse ich mit mir reden.)
mfG
der Feuerteufel