Hallo Herr Schächer,
vielen Dank für Ihre Antwort. In meinem Beispiel (Heizung über 50kW) müsste ich also die Wand zum Industriebau feuerbeständig gestalten, die drei anderen nichttragenen Außenwände hätten keine Anforderungen.
Der Raum soll als oberen Abschluss ein nichtbrennbares Dach erhalten, auch hier würde ich behaupten, dass die FeuVO keine Anforderungen stellt, da hier ausdrücklich von Decken die Rede ist.
Um einen Brandüberschlag über das Dach in den angrenzenden und höheren Industriebau zu verhindern, müsste dann entweder die höhere Wand des Industriebaus feuerbeständig gestaltet werden, oder aber das Dach müsste feuerbeständig augeführt werden, sonst macht die Konstruktion doch keinen Sinn, oder?
Grüße
E. Conrad