Hallo,
Im Bereich des Schulbaus werfe ich mal diese Definition in den Ring:
Aula und Halle
Eine Aula ist ein großer Raum innerhalb eines Schulgebäudes, der zu Prüfungs und Versammlungszwecken genutzt werden kann. Sofern dieser Raum für die Nutzung von mehr als 200 Personen geeignet ist, gelten die Anforderungen der MVStättVO.
Die Halle ist ein großer Raum innerhalb eines Schulgebäudes, der einen geschossübergreifenden Luftraum bildet. In der Halle kann eine geschosserschließende, offene Treppe angeordnet sein. Die Halle kann in jedem Geschoss galerieartige Gänge aufweisen. Das Erdgeschoss der Halle kann wie eine Aula genutzt werden.
Aulen und Hallen können sowohl der ausschließlichen Erschließung dienen, als auch zur Nutzung betrachtet werden. In Abhängigkeit vom Nutzungs- und Rettungswegkonzept ergeben sich die brandschutztechnischen Anforderungen an Baustoffe und Bauteile. Unter bestimmten Randbedingungen erhält die Hallentreppe, neben der reinen Erschließungsfunktion, den Stellenwert einer notwendigen Treppe.
Die Definition ist aus der Veröffentlichung "BRANDSCHUTZ IM SCHULBAU - Neue Konzepte und Empfehlungen" entnommen.
Nimmt man diese Definition, muss im Rahmen der SchulbauR die Halle mehrgeschossig sein. Eine Turnhalle mit nur einem "eingeschossigen großen und hohen Raum" ist keine Halle nach SchulbauR, somit keine Anforderungen an die Entrauchung. Haben Sie jedoch Tribünen und einen Umgang etc. im Obergeschoss, dann sieht die Sache schon wieder anders aus, da es hierbei eine Geschossverbindung ist und Sie in den Bereich der "Halle" fallen, da eine Treppe nicht notwendig ist. Andererseits wäre ein Treppenraum (der auch größer sein kann) nur ein Treppenraum, so lange das EG nicht wie eine Aula genutzt werden kann.
Vielleicht gibt es noch andere Definitionen, bin schon sehr gespannt!
Grüße