Moin Frau Hart,
meines Wissens gibt es für RS keine zugelassenen Elemente mit feststehendem Seitenteil. Wohl aber dürfen Sie zweiflügelige RS-Elemente vorsehen.
Nach Brandschutzatlas wäre hier nicht eine T90-Tür erforderlich, sondern ein T30-RS Element als Abweichung möglich.
Von Bemo gibt es jetzt T30-Türen (coolfire) mit und ohne Rauchdichtigkeitsanforderungen mit Seitenteilen und einem Oberteil. Mit einer einflügeligen Tür lassen sich 3,5 x 3,5m abschotten. Mit einer zweiflügeligen Tür lassen sich 4,5 x 3,5m abschotten.
In jedem Fall stellt ein T30-Element mit festem Seitenteil eine Abweichung dar, da das Seitenteil als Verglasung zählt und somit keine Öffnung, sondern ein Bestandteil der Wand darstellt. Hierzu muss ein Abweichungsantrag gestellt werden. Manche Brandschutzprüfer sind hier sehr pingelig und reiten auf den Paragraphen herum, obwohl dies gerade in ihrem Fall kein Problem sein sollte, denn das TRH grenzt an einen notwendigen Flur.
Gruß
Matthias Hambrock