Sie schreiben, dass bei einer privaten Büronutzung laut Behörde keine Anforderungen gestellt werden. Wenn dem so ist, wo ist dann definiert, dass es bei einer gewerblichen Nutzung anders ist, also d. h. dass die gewerbliche Nutzung automatisch die Nutzungseinheit "herstellt". Wenn dem so wäre, so wäre jeder 1-Personen-Hundefriseur, jede 1-Personen-Fußpflege und jedes Home-Office (das wird ja gewerblich genutzt, da es ein Arbeitsplatz einer externen Firma ist) in einer Wohnung/einem Haus eine eigene Nutzungseinheit und müsste abgetrennt werden.
Ich würde deshalb mal die Home-Office-Schiene versuchen, denn mehr ist es nach Ihrer Beschreibung ja nicht. Und die steuerliche Sache hat mit der baurechtlichen Sache erstmal nix zu tun. So wie der Feuerteufel es bereits erwähnt hat mit dem Arbeitszimmer. Und ein eigener Zugang ist ja nicht verboten.
Sobald natürlich externe Angestellte ins Spiel kommen, sind Sie raus aus der Home-Office-Variante und haben ein eigenständiges Büro und somit eine Nutzungseinheit. Aber das sollte hier nicht der Fall sein...
Grüße