Hallo zusammen,
im Rahmen einer Planung einer mehrgeschossigen Garage mit Dachstellplätzen (Garage ist nicht überdacht, das oberste Garagengeschoss wird auch als Stellfläche genutzt) kam die Frage auf, ob die Außenwand des daran angrenzenden Gebäudes im Bereich der Dachstellplätze Anforderungen hat, speziell an die Fenster.
Zur Situation: Die mehrgeschossige Garage grenzt an ein Gebäude, welches 2 Geschosse höher ist als die Garage und in dessen Außenwand hin zur Garage Fenster vorgesehen sind (ich schaue also aus dem Gebäude auf das direkt angrenzende Dach-Parkdeck). Die Garage wird komplett Massiv gebaut (F90).
Es ist somit die Frage aufgekommen, ob an die Außenwände, die sich über den Dachstellplätzen bzw. im Bereich der Dachstellplätze befinden, Anforderungen gestellt werden wie an eine Gebäudetrennwand oder ob die Wand eine ganz normale Außenwand ist, so wie wenn ich ein ganz normales Gebäude habe, vor dessen Fensterfront Parkplätze angebracht sind und dort somit Autos parken.
Ich bin für jede Rückmeldung dankbar, da sowohl die Suche hier als auch die GarVO bzw. die Bauordnung nicht weitergeholfen haben.
Vielen Dank!