Hallo Forum,
ich habe ein Verständnisproblem. Wer kann mir zur Klärung der Frage helfen:
Eine zweigeschossige Wohnung (DG+SG) im Dach eines Hauses der Gkl. 5 hat eine innenliegende Holztreppe. Das notwendige Treppenhaus geht bis ganz oben ins Spitzgeschoss. Das Rettungsprinzip besagt ja, pro Wohneinheit und Geschoss müssen zwei unabhängige Rettungswege vorhanden sein. Die Rettung aus dem Spitzgeschoss ist problematisch, da Rettungsgeräte der Feuerwehr nicht bis zu den Fenstern des Spitzgeschosses reichen. Sehe ich es richtig, dass der zweite Rettungsweg vom hintersten Eck des Spitzgeschosses über die innenliegende Treppe zur Wohnungseingangstüre im Dachgeschoss führen muss und dieser Rettungsweg
Bei den Gauben des Dachgeschosses ist der Abstand zur Traufe rund 1 m. Geht das ohne Tritte bzw. Notleiteranlage?
Danke und Grüße, Franz Lang