Nö, dass sehe ich in NRW nicht so. Wenn die Bauaufsichten fragen haben oder Bewertungen möchten, dann können Sie den Prüfsachverständigen direkt hierfür beauftragen, und dann werden auch die Fragen beantwortet. Dazu wurde die Bauordnung gerade erst inhaltlich angepasst (oder, sagen wir mal, der Versuch dazu unternommen. Die Praxis wird zeigen, was daraus wird).
Wenn die saSV sich nicht auf ihre Aufgaben zurückziehen, werden sie von den Bauaufsichten missbraucht für etwas, für das sie weder beauftragt noch hierfür (auch nur ansatzweise angemessen) honoriert werden.
Die Politik hat beschlossen, dass die materiell-rechtliche Verantwortung voll und ausschließlich bei den unteren Bauaufsichtsbehörden liegen soll. Wenn politisch mehr oder etwas anderes gewollt wird - und das wird es nun gerade in NRW nicht - dann sollen die Politiker es anders regeln.
Ich habe jedenfalls keine Lust für etwas zu haften, das entweder eine andere Aufgabe darstellt oder für das andere ihren Kopf hinzuhalten haben.
Gruß
Alexander Vonhof