Liebe Forumsmitglieder,
angrenzend an ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten (UG, EG, OG, DG) und einer max. Gebäudeausdehnunug von 14,9 m x 16 m soll ein Unterflurparker/Multiparker errichtet werden.
Der Unterflurparker soll 6 Stellplätze (verteilt auf 3 Ebenen) erhalten. Die 2 unteren Ebenen befinden sich im Normalzustand unter der Erde, die oberste Ebene ist auf Höhe der Geländeoberkante. Die Abmessungen des Unterflurparkers beträgt (BXTXH) 6,05 m x 5,5 m x 4,3 m. Die Grundfläche beträgt inkl. Wartungsschacht (Gesamt= 6,05 m x 7,2 m) 44 m². Der Unterflurparker soll direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Ich würde euch gerne nach eurer Meinung zur baurechtlichen Einstufung des Unterflurparkers fragen.
Ich hätte den Unterflurparker wie folgt eingestuft:
-> automatische unterirdische geschlossene Kleingarage:
2 x (6,05 m x 5,5m)= 67 m² < 100 m² (gem. Garagen- und Stellplatzverordnung: ohne Stellplatz auf Dächern)
Gemäß BayBO dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsraum und ohne Feuerstätte mit nicht mehr als 50 m³ mit einem Abstand von < 2,5 m ohne Gebäudeabschlusswand an die Grundstüccksgrenze errichtet werden. Der Unterflurparker hat einen BRI (unter GOK) von ca. 145 m³. Sehe ich das richtig, dass hier die Wand an der Grundstücksgrenze somit als Gebäudeabschlusswand ausgebildet werden muss?
Ich freue mich auf eure Antworten.