Ich kenne ebenfalls Fälle, in denen (in Abstimmung mit der Behörde und dem PrüfSV für die sicherheitstechn. Anlagen) auf eine eigene Überwachung mit Brand-/Rauchmeldern verzichtet wurde und dies mit einer Löschanlage begründet wurde (z. B. in Tiefgaragen).
Eine pauschale Gleichwertigkeit würde ich hier aber auf keine Fall ansetzen, da eine Löschanlage eben keine Detektion / Auslösung bei Raucheinwirkung aufweist. Nicht umsonst heißt es z. B. auch in DIN VDE 0833-2:
"Ist in der Entstehungsphase mit einem Schwelbrand zu rechnen (Rauchentwicklung, wenig Wärme und keine sichtbare Flammenstrahlung), sind Rauchmelder zu verwenden. Bei zu erwartender Personengefährdung
oder Schäden durch Brandrauch sind bevorzugt Rauchmelder einzusetzen."
In einem gespinklerten Hotel beispielsweise würde ich den Verzicht auf Rauchmelder sehr kritisch sehen. Auch in einer großen Verkaufsstätte (Einkaufszentrum) wäre m. E. zu klären, ob einer frühzeitge Verrauchung von Rettungswegen bei Schwelbrand wirklich ausreichend vorgebeugt werden kann und auch, ob die Feuerwehr den Brand nach Detektion dann zielgerichtet lokalisieren kann.
Zudem sind Sprinklerköpfe afaik keine automatischen Wärmemelder im Sinne der BMA-Normen.
Gruß
Brandwart