Ich habe mich, auch noch mal in anderenen Zusammenhängen mit der SV-Verordnung, mit Herrn Rübel unterhalten. Dieser meinte, er wüsste von keinen größeren Problemen im SV-Verfahren, weil im Ministerium so gut wie keine Beschwerden eingehen würden. Für mich habe ich da mitgenommen:
1. Das Bauministerium weiß wohl gar nicht so recht, was "da draußen" so vorgeht (oder will es zumindest nicht zugeben).
2. Bei jeder Gelegenheit beim Bauministerium über das Verhalten der Bauaufsichtsbehörden beschweren, wenn sie sich mal wieder aufspielen.
Aber selbst wenn das Ministerium dann die Baubehörde auf ihre manchmal fragwürdigen Rechtsauslegungen anspricht (und das nicht nur im SV-Verfahren), interessieren die sich oft herzlich wenig dafür. Die Aussage einer Bauamtsmitarbeiterin war mal, sie würde ja die Verantwortung tragen, und das Ministerium hätte ihr nichts zu sagen. Das scheint insgesamt eine verbreitete Meinung zu sein. Und da muss ich sagen, die Gesetzeslage gibt es her, dass in NRW jede Bauaufsicht machen kann, was sie will. Ist auch sonst keiner da, der ihnen mal auf die Füße tritt.
Schön ist auch, wenn die Bauaufsicht auf der Baustelle steht und dort dann Sachen fordert, die bisher weder im Brandschutzkonzept noch in der Baugenehmigung gefordert waren. Super Sache. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Mit der Ing.-Kammer habe ich auch schon gesprochen. Da war dann die Aussage, die (Brandschutz-) Sachverständigen wären doch noch gut dran, weil hier das Meiste doch zumindest auf dem Papier geregelt wäre. Da gäbe es ganz andere Baustellen... aber bitte gerne auch hier Nörgeln gehen, vielleicht hilft es ja doch irgendwann.
Manchmal komme ich mir in NRW schon vor wie im rechtsfreien Raum. Ich wehre mich auch gegen überbordete Behördenauflagen in NRW, wo ich nur kann, auch wenn das aufwändig und nicht leicht ist. Aber ich halte es für notwendig. Und die Politik wundert sich, warum hier so wenig gebaut wird. Würde ich freiwillig auch nicht, wenn ich nicht muss...
Aber nach dem kurzen Aufreger noch ein Hinweis: Ihre Aufgabe waren Bauzustandsbesichtigungen mit stichprobenhaften Kontrollen. Je tiefer Sie in die Bauüberwachung einsteigen - für die Sie nicht beauftragt waren (!) - desto tiefer greift der Haftungsumfang. Die Kunst ist, das notwendige zu tun und die Verantwortung bei denen zu lassen, die die Verantwortung tragen. Wenn Sie sagen, Sie haben Ihre Aufgabe erfüllt, ist die Aufgabe beendet. Ansonsten haften Sie irgendwann für Dinge, die sie eigentlich nicht zu vertreten haben, sich aber an´s Bein gebunden haben. Und nichts anderes will die Bauaufsicht ja auch: die Verantwortung bei Ihnen abladen.
Gruß
Alexander Vonhof