Hallo,
das Papier ist mir auch bekannt, nur stellt sich wie immer die Frage nach der Rechtssicherheit solcher Papiere, die auch nur mit "Hinweis" betitelt sind. Ich hatte da auch schon wegen anderer "Merkblätter", "Rundschreiben" etc. mit Baubehörden diskutiert, wie rechtssicher die denn sind. Wenn man mal nachbohrt, wird es immer "dünner". Das Problem ist einfach, dass der Gesetzgeber keine offizielle Sonderbaurichtlinie rausgeben will...
Aber das nur am Rande.
Man müsste eigentlich im Umkehrschluss mal die Frage stellen, wo denn rechtsverbindlich steht, dass sich Kinder nicht selbst retten dürfen bzw. ihnen die Selbstrettung verweigert wird. Mir ist keine Fundstelle bekannt!
Das Ganze wird dann interessant bei den KiTas, in denen es die klassische Gruppe nicht mehr gibt und die Kinder im ganzen Haus rumrennen und letztendlich keiner weiß, wo die sind.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass alles was den bauordnungsrechtlichen Richtlinien entspricht auch in der KiTa eingebaut werden darf. Geht man bspw. hin auf die Nottaster zum Entriegeln der Tür (also der Pilztaster unter der Plastikhaube), so steht in der M-EltVTR (jetzt mal das unverbindliche Muster) unter Punkt 3.3.5, dass diese auch für Kinder erreichbar sein müssen. Wenn das Ganze dann entsprechend eingebaut wird, dann nach der Vorschrift. Ich habe schon mehrere von denen einbauen lassen. Es gab nämlich mal eine KiTa, die hatten Stromausfall und die "Klingellösung" als Türöffner hat nicht funktioniert und die standen dann erst mal da. Da wurde dann schnell nachgerüstet, weil man erkannt hat, dass es wirklich mal passieren kann, dass die Leute im ersten Moment nicht rauskommen...
Auch bei den Türgriffen, die höher angebracht werden innerhalb der Gruppenräume, sehe ich persönlich keinen Sinn. Ich lasse die Gruppentüren immer nach innen aufgehen, dann geht die Tür nicht auf, wenn ein Kind drankommt. Es muss dann die Tür schon "öffnen wollen", um ins Freie zu kommen.
Außerdem gibt es dann ja noch den umzäunten Außenbereich, in dem die Kinder dann letztendlich "gebremst" werden. Wenn man sicher sein will, dann einen Alarm an der Gruppentür (die mit dem Drücker hat ja sowieso einen) anbringen, der nur vom Personal abgeschaltet werden kann. Geht die Tür unberechtigter Weise auf (Kind will raus), dann geht der Alarm los und die Mitarbeiter der KiTa müssen dann halt mal schauen, was los ist.
Wenn man die Kinder richtig unterweist, funktioniert das schon. Man muss halt nur wollen...