in Hessen ist nur das Gebäude ein Sonderbau, das in § 2 (9) aufgelistet ist (von Hochhaus bis zu ...). Nur dann, wenn die Bauaufsicht darüber hinaus eine Auflage erteilt, ein Gebäude wegen sonstiger erheblicher Gefahr zum Sonderbau zu erklären, das muß nachprüfbar bewiesen werden, nur dann kann es "sonst noch" zum Sonderbau erhoben werden.
Ich halte ordentlich geplante Regelbauten für eine gute Sache. Der Sonderbaustatus verteuert den Bauschein aber er verbessert nichts, weil die dann eigentlich prüfpflichtige und überwachungspflichtige Bauaufsicht das doch an Dritte weiter gibt. Dann können die "Dritten" es auch gleich eigenverantwortlich prüfen. mfg Schächer / Hessen