"Ist das gleichzustellen mit einer qualifizierten SAA nach VDE 0833-4 mit Sprachverständlichkeit und allem was dazugehört?"
Nein, VDE 0833-4 gilt nur, wenn die Alarmierungseinrichtung von einer Brandmeldeanlage angesteuert wird.
Alternativ wäre auch eine Anlage nach VDE 0828 möglich, wenn keine Ansteuerung durch die BMA vorhanden ist. Z. B. in den Fällen nach §79 Absatz 2 Nummer 2 SBauVO (BMA ohne automatische Melder).
Da im §79 nur von "Anweisungen" die Rede ist, wäre m. E. auch der Einsatz von Signalgebern mit Sprachbaustein in Verbindung mit der BMA möglich. Es ist auch möglich, verschiedene texte abzuspielen.
Die Frage, die es im BS-Konzept zu klären gilt, ist also, ob es ausreichend ist, vorgefertigte Anweisungen ("Sprachkonserven") abzuspielen, oder ob dynamisch eingesprochen werden können muss.
"Oder erfolgt die Alarmierung der Betriebsangehörigen klassisch über die akustischen Schallgeber der BMA?"
Nein, siehe vorige Ausführungen; es können keine Anweisungen gegeben werden.
Wie kann der Abschnitt verstanden werden "Anweisungen an sie und an die Kundinnen und Kunden gegeben werden können" und wie sieht eine technische Umsetzung aus?
siehe vorige Ausführungen
Gruß
C. Lammer