Wer klärt die Rahmenbedingungen? Wenn die VStättVO anzuwenden ist, prüft beispielsweise ein Brandschutzplaner, ob man in dem Haus etwas machen muss oder sollte.
Wo ist der praktische Unterschied zwischen einem Gottesdienst, einem Kirchenkonzert und einem sonstigen Konzert? Wenn die Kirche nach VStättVO irgendwie gefährlich für die Besucher ist, dann ist sie es für Gottesdienstbesucher auch. Vielleicht hat man 300 Jahre weg geguckt oder nichts gewusst und bisher Glück gehabt.
Wenn man das Objekt auf einen etwaigen Bestandsschutz hin bewerten will, muss man die Risiken einschätzen. Dazu muss man sie kennen. Es kann ja sein, dass es eine riesige Kirche mit nur einem Ausgang ist, der auch noch sehr ungünstig angeordnet ist. Das wäre ein Grund, allein schon den Bestandsschutz der Kirchennutzung zu überdenken.
Was sind unzumutbare Mehrkosten? Man muss die mögliche Gefahr den schätzbaren Kosten der Gefahr-Entschärfung gegenüberstellen. Dann können die sogenannten Verantwortlichen eingebunden werden. Erst einmal kommt die Aufklärung.
MfG G.Karstens