Sie spekulieren auf Bestandsschutz um die betrieblichen Maßnahmen in einem IndBau nicht umsetzen zu müssen?
Der betriebliche Brandschutz kann grundsätzlich nicht abschließend im Baurecht, wie z. B. in einer Sonderbauverordnung geregelt werden. Das gilt insbesondere für gewerblich genutzte Gebäude bzw. für die IndBauRL, aber auch für alle anderen Arbeitsstätten.
Neben dem Baurecht gilt im Nutzungszeitraum immer das Nutzungsrecht, auch Arbeitsschutzrecht genannt. Danach ist immer ein z. B. Brandschutzverantwortlicher zuständig (nach ArbSchG der Arbeitgeber), welcher die obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen (GB) durchführen (lassen) muss, einschließlich Umsetzung der Maßnahmen, welche auf Grund der GB erforderlich sind.
Meist ist der Verantwortliche nicht in der Lage oder er hat keine Zeit diese Beurteilungen selbst durchzuführen. Er kann bzw. muss dann geeignete Mitarbeiter oder Dienstleiter damit beauftragen. Wie diese nun genannt werden ist nicht so wichtig, wobei entsprechend der Gefahr Bezeichnungen bekannt sind (Störfallbeauftragter, Abfallbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter usw.). In Bezug auf die Brandgefahren gibt es den BS- Beauftragten.
Die Maßnahmen sind also in Abhängigkeit der konkreten Nutzungen bzw. Gefahren festzulegen (nicht abstrakt). Dabei ist die konkrete Gefahr nicht mit der konkreten Gefahr aus dem Baurecht zu verwechseln und hat auch nichts mit dem Bestandsschutz oder dessen Aufhebung gemeinsam.
Es ist auch nicht damit abgetan, diese einmal festgelegten Maßnahmen umzusetzen. Im Nutzungszeitraum ändern sich oft die Nutzungen und dadurch auch die Gefährdungen (nicht immer baurechtlich genehmigungsbedürftig), es kommt zu Unfällen oder Beinaheunfällen (bzw. Bränden). Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist deshalb regelmäßig zu überprüfen und wenn erforderlich sind ergeben sich neue oder andere Maßnahmen bzw. sind die Maßnahmen der sich ändernden Gefahr anzupassen.
Das ist vergleichbar mit einem Computer. Die Hardware (Baurecht) und die Software (Arbeitsschutzrecht) ermöglichen das Arbeiten. Vor allem die Software ist immer wieder anzupassen, sonst geht nichts oder nicht lange.
Norbert Bärschmann