Bundesland: Hessen Autor: Jörg Neff Hallo Forum,
wir haben hier ein kleines Problem und hoffen mal auf konstruktive Ratschläge:
1. Beschreibung des Gebäudes
Es handelt sich um ein Seniorenzentrum in Hessen; Gebäudeklasse 5.
Das es hierfür keine Sonderbauverordnung gibt erfolgt die Ausführung nach der Anlage 1 der hessischen Bauordnung.
Grundriß ist grob gesagt: Ein langer Gang, unterteilt in Rauch-und Brandabschnitte. Sicherung 1. und 2. Rettungsweg mittels Treppen. Brandmeldeanlage ebenfalls vorgesehen.
2. Anforderung
Gem. Punkt 8.4 der Anlage 1 zur HBO müssen "Bekleidungen, Unterdecken, Dämmstoffe Sowie Oberflächen von nicht bekleideten Wänden und Decken" der Baustoffklasse "A" entsprechen.
3. Ausführung
Tragende Bauteile sind massiv F90-A geplant und werden verputzt (gespachtelt).
Teilweise F30-Verglasungen und Trockenbau.
Die Wände sollen eine "Belag" erhalten.
4. Fragestellung
Bauherrenwunsch ist ein Wandbelag aus Rauhfasertapete mit Anstrich.
Fällt dieser nun ebenfalls unter die Anforderung "A" und darf somit nicht ausgeführt werden?
Müssen wir also auf Glasfasertapete o.ä. umsteigen?
Was ist mit dem Anstrich, d.h. der Farbe?
Wir diskutieren hier im Moment nur im Kreise herum und wären für Eure Anregungen und Lösungsvorschläge sehr dankbar.
Viele Grüße aus Hessen
Jörg Neff