Folgende Voraussetzung:
Genehmigtes Gebäude mittlerer Höhe (alte BauO NRW).
Es ist geplant die Wohnung im Erdgeschoss umzubauen und zum Garten hin durch einen Anbau zu erweitern.
1. Nach welcher BauO müsste ich jetzt die Nutzungsänderung beurteilen?
2. Wird der genehmigte Bestand durch die Nutzungsänderung in Frage gestellt?
3. Genehmigtes Gebäude (Gebäude mittlerer Höhe) ist mit einem Tragwerk hochfeuerhemmend ausgestattet. Diese Situation ist mittels eines Abweichungsantrages genehmigt.
Auch hier die selbe Situation des Ausbaus, wie o.g., geplant.
Wird der genehmigte Bestand durch die Nutzungsänderung in Frage gestellt?
Vielen Dank für die Hilfe...