Zurück zur Frage von S.Stadler:
Woher haben Sie den Satzteil "wann ein Geschoss "nicht geschossbildend" ist". Der Satz klingt sinnfrei. Entweder ist etwas ein Geschoss oder nicht.
Zwischendeckenhohlräume und niedrige Spitzböden, allenfalls bekriechbar, kann man nicht als Geschoss bezeichnen. Der Begriff Geschoss kann mit Stockwerk (aus dem Holzbau/Fachwerkbau) oder Etage gleichgesetzt werden.
Ein Geschoss/Stock/Etage ist eine Räumlichkeit in eigener Ebene, ggf. mit Versprüngen. Eine Galerie in einem hohen Raum ist eher kein eigenes Geschoss, also nicht geschossbildend. Ein als Speicher genutzter Raum, etwa ein Spitzboden, ist m.E. ein Geschoss. Ein nicht ausgebauter Dachraum ist als etwas Eigenes geschossbildend. Man kann daraus etwas machen, ggf. einen Abstellraum, eine Wohnung mit Aufenthaltsraum oder sonst etwas.
Ob man Rettungsweganforderungen stellt, ist ja eine andere Sache. Eine Galerie kann ggf. auch einen 2. RW benötigen.
G.Karstens