Mal abgesehen davon, dass in NRW diese beschriebene Regelung nicht gilt: Es gibt keine gesetzliche "Lücke". Die Feuerwehren versuchen mit ihren Mitteln, ihre eigene, private Meinung - die keinen gesellschaftlichen Konsens darstellt - zu verbreiten, und manchmal gelingt es ihnen, die Planer oder Prüfer von ihrer Meinung zu überzeugen. Manchmal auch den Gesetzgeber. Dann steht das aber auch im Gesetz oder einer Landesverordnung.
Die Lobbyistenvertreter der Feuerwehren (Bundes- und Landesfeuerwehrverbände, AGBF usw. und die einzelnen Brandschutzdienststellen) sind sich dabei noch nicht einmal selber einig, wie viele Leute sie nun gleichzeitig retten wollen können oder nicht. Mal 10, mal 20, hier 30 Personen. 30 ist ja schon "großzügig".
Es gibt ein gesellschaftlich akzeptiertes Restrisiko, wie viele Menschen sich in einem Raum aufhalten dürfen, ohne dass ein zweiter baulicher Rettungsweg gebaut werden muss. Laut MBO sind das 100 Personen in einem Raum. Das gefällt manchen Feuerwehren nicht - aber ich bitte darum, den Feuerwehrlobbyisten dabei nicht (wenn es sich dabei nicht erkennbar um die eigene Meinung handelt) nach dem Mund zu reden und auch nicht von einer Verfehlung des Gesetzgebers zu reden. Der Gesetzgeber weiß durchaus, was er macht.
Dann gilt noch: die Feuerwehren können in NRW überhaupt nichts anordnen und auch schon gar keine "Nutzungseinschränkung" bestimmen (das geht, soweit ich weiß, auch in keinem anderen Bundesland).
Die Brandverhütungsschau "dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen".
Das sind also Empfehlungen. Ob der Betreiber aufgrund des Berichts der Feuerwehr nun etwas veranlasst oder nicht: Es liegt im Ermessen des Betreibers, und wenn er nichts unternimmt, trägt er alleine die Verantwortung dafür.
Wenn die Feuerwehr indes meint, es liegt in diesem Fall eine konkrete Gefahr vor, dann muss sie sich an die Bauaufsicht wenden. Die Feuerwehr kann und darf in bauliche Anlagen und ihre Genehmigungen nicht eingreifen. Deshalb haben manche Feuerwehren auch schon regelrecht in Ihren Berichten damit gedroht, sie würden den Betreiber bei der Bauaufsicht anzeigen, wenn er nicht die Meinung der Feuerwehr "freiwillig" umsetzen würde. Das ist nicht gerade die feine Art.
Gruß
Alexander Vonhof