Hallo Losmara,
Anträge für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 73 HBO sind Bauvorlagen, welche der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 69 Abs. 2 HBO zur Genehmigung bzw. Gestattung vorzulegen sind.
Gemäß § 69 Abs. 5 HBO ist der Bauantrag (inkl. der erforderlichen Bauvorlagen) von der Bauherrschaft und den für den Entwurf verantwortliche Person (= Entwurfsverfasser) zu unterschreiben.
Damit beantragt der Bauherr (§ 56 HBO) und der vom Bauherrn i.d.R. beauftragte Entwurfsverfasser (§ 57 HBO) die Abweichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde!
R.Witzl