Hallo liebe Brandschutzexperten...
in einem Dachraum - Nagelbinder über dem 2.OG eines Gebäudes mittlerer Höhe in NRW - sind insgesamt 6 Wechselrichter untergebracht.
Ursprünglich handelte es sich um einen Sonderbau (Versammlungsstätte) und es war eine feuerbeständige Unterdecke (über 2.OG an den Nagelbindern) gefordert.
Im Rahmen eines Umbaues wurde eine Abweichung (Decke feuerhemmend) genehmigt, wenn der Dachraum überwacht wird.
Inzwischen ist der Dachraum mit automatischen Meldern überwacht, aber die Unterdecke erfüllt keine Brandschutzanforderung. Es handelt sich nicht mehr um eine Versammlungsstätte!
Jetzt wurde Antrag aud Abweichung gestellt (F0), wobei ich der Meinung bin, es handelt sich um ein Dachdecke über der keine Aufenthaltsräume möglich sind - deshalb keine Anforderung an die Decke!
Jetzt zum meiner eigentlichen Frage:
Sind die sechs Wechselrichter im Dachraum (Nagelbinder) zulässig?
winterliche Grüße aus Franken