@ Zeitter:
neben der von Herrn Lammer genannten DIN 18 040 gibt es hier die DIN SPEC 1104, bei der die Türen, Schließkräfte, usw. speziell für die Barrierefreiheit weiter beschrieben sind.
Zwischenzeitlich gibt es von fast allen Herstellern von Schließern auch welche, die speziell auf die DIN 18 040 und DIN SPEC 1104 abgestimmt sind und einen verringerten Öffnungsmoment haben (lassen sich in der ersten Bewegungphase leichter öffnen). Bei der Barrierefreiheit kommt man hiermit i.d.R. bei 70-80% der Fälle klar.
Dennoch empfehle ich in meinen Konzepten, speziell bei TG-Schleusen (aber auch WE-Türen), die einzubauenden Feuer- und Rauchschutztüren nur noch "vorgerichtet für E-Öffner" zu nehmen. Zusätzlich muss in den Sturz-Bereich ein Leerrohr oder E-Anschluss und von dort eine Leerrohr-Verbindung zum Schließblech vorgerichtet sein.
Wenn ich das habe, kann ich jederzeit und nach Bedarf einen Türantrieb nachrüsten, falls erforderlich. Ich verliere dann auch nicht meine Zulassung für die Tür.
Bei den TG enstehen die Probleme meist durch zu kleine Schleusen, in denen kein Druckausgleich vorhanden ist. Die Schließkräfte der Türen müssen dann wesentlich höher eingestellt werden, damit die Türen schließen und im Schloss/Schließblech einrasten. (Planungsfehler!)
Abhilfe: ggf. Kernbohrung, zugelassene Überströmöffnungen in Verbindung mit Kaltrauchsperren einsetzen. (Die Kaltrauchsperren benötigen wir, um stinkende und toxische Gase aus dem Treppenraum/Schleuse fernzuhalten.)
Freilauftürschließer oder Feststellanlagen sind für die TG-Schleusen nicht geeignet, da sie das Schutzziel zur Verhinderung der Übertragung von Abgasen in die Schleuse/Treppenraum nicht erfüllen, da sie offen stehen können.
mfG
der Feuerteufel